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FAQ

Bewerbung und Zulassung

Wann kann das B.A./M.A. Studium im Fach Ethnologie begonnen werden?

 

Der B.A./M.A. Studiengang Ethnologie kann jeweils nur zum Wintersemester begonnen werden.

Weitere Infos unter: www.studium.uni-freiburg.de/de/studienangebot/studienfaecher

 

Gibt es eine Zulassungsbeschränkung?

Ja, es gibt eine Zulassungsbeschränkung.

Genauere Infos unter www.studium.uni-freiburg.de/de/bewerbung/bls

Bachelor of Arts (B.A.) - 2-Fächer-Studiengang - Hauptfach und

Bachelor of Arts (B.A.) - 2-Fächer-Studiengang - Nebenfach

Zulassungsbeschränkt (UNI):

Auswahlverfahren Deutsche und EU-Bürger: 90% der Studienplätze werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens und 10% nach Wartezeit vergeben.

Nicht EU-Bürger: nehmen nicht an diesem Auswahlverfahren teil, die Vergabe erfolgt innerhalb einer Quote von 8% der Studienplätze.

Weitere Informationen über die Bewerbung erhalten Sie unter "Häufig gestellte Fragen" des Service Center Studiums der Uni Freiburg.

Hinweis: Bitte informieren Sie sich nochmals zu Beginn des Bewerbungszeitraums über eventuelle Änderungen der Zulassungsbedingungen

Master of Arts (M.A.) - 1-Fach-Studiengang

Zulassungsbeschränkt (UNI):

Zu einem Masterstudiengang kann nur zugelassen werden, wer bereits einen Hochschulabschluss erworben hat. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen sind den jeweiligen Zulassungsordnungen zu entnehmen:

https://www.ethno.uni-freiburg.de/studium/ma/mabewerbung oder https://www.ethno.uni-freiburg.de/dok/zulaomaster

Nähere Informationen erhalten Sie in der Fachstudienberatung.

Quelle:http://www.studium.uni-freiburg.de/de/studienangebot/master/info/331

Studium

Was sind ECTS-Punkte?

3.1. ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System)

Das ECTS wurde ursprünglich von der EU-Kommission als System zum Transfer von Studienleistungen entwickelt, das die Mobilität der Studierenden fördern, d.h. einen Studienortwechsel im Inland und insbesondere zwischen zwei Ländern erleichtern soll. Im Rahmen des B.A.-Studienganges wird ECTS als Akkumulierungssystem verwendet, d.h. im Laufe des Studiums ist eine bestimmte Zahl von ECTS-Punkten zu erwerben. ECTS-Punkte sind eine quantitative Maßeinheit für den Studienaufwand (workload) der Studierenden. Es wird davon ausgegangen, dass den Studierenden ein Zeitbudget von insgesamt 1500 Arbeitsstunden pro Jahr zur Verfügung steht. Pro Studienjahr werden 60 ECTS-Punkte vergeben, d.h. 30 ECTS-Punkte pro Semester (Vorlesungs- und vorlesungsfreie Zeit). Da den Studierenden pro Semester 750 Arbeitsstunden zur Verfügung stehen, entspricht 1 ECTS-Punkt 25 Arbeitsstunden.

3.2. Erwerb von ECTS-Punkten

Jeder Lehrveranstaltung ist im B.A.-Studiengang eine bestimmte Zahl von ECTS-Punkten zugeordnet. Die Anzahl der ECTS-Punkte richtet sich nach der von den Lehrenden erwarteten Arbeitszeit (workload), die die Studierenden aufbringen müssen, um die jeweilige Lehrveranstaltung erfolgreich absolvieren zu können. Der "Studienaufwand" (workload) setzt sich zusammen aus: Kontaktzeit, d.h. regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (sofern von der/dem Lehren-den bzw. Institut/Seminar so festgelegt), Beratungsgespräche in den Sprechstun-den (2 Semesterwochenstunden/SWS ~ 25 Kontaktstunden) Selbststudium, d.h. die für die Erbringung der erforderlichen Studien- und/oder Prüfungsleistungen er-forderliche Arbeitszeit: Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Erarbeitung von Referaten, Hausarbeiten etc., Klausurvorbereitung usw. Die einer Lehrveranstaltung zugeordneten ECTS-Punkte werden nur vergeben, wenn alle für die jeweilige Lehrveranstaltung erforderlichen Leistungen (d.h. Studien- und/oder Prüfungsleistung/en, siehe 3.2.1.) erfolgreich erbracht wurden (Alles-oder-Nichts-Prinzip). Ferner werden ECTS-Punkte auch für lehrveranstaltungsunabhängige Leistungen vergeben, z.B. für Praktika oder Exkursionen. (Zitiert aus Informationen zum Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) der Philologischen, der Philosophischen und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät": Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.geko.uni-freiburg.de/pruefungsordnungen/bachelor

Welche Veranstaltungen können im Modul Interdisziplinäre Aspekte der Ethnologie belegt werden?

Alle Lehrveranstaltungen, die ohne Rücksprache im Modul Interdisziplinäre Aspekte der Ethnologie besucht werden können, werden zu Beginn jedes Semesters am schwarzen Brett im Institut für Ethnologie bekannt gegeben. Weitere Veranstaltungen können nur in Absprache mit dem B.A.-Beauftragten des Instituts für Ethnologie, sowie in Absprache mit dem/der Lehrenden belegt werden, der/die die gewünschte Veranstaltung anbietet. Dabei müssen insgesamt 6 ECTS-Punkte akkumuliert werden. Diese können sich auch auf eine oder mehrere Veranstaltungen verteilen (1 x 6 EXTS, 2 x 3 ECTS, 3 x 2 ECTS). Veranstaltungen, die mit mehr ECTS-Punkten angegeben sind, können nach Absprache trotzdem belegt und mit 6 ECTS-Punkten angerechnet werden.

Wie funktioniert das Studienprojekt/Praktikum/Studium im Ausland im B. A. Studium?

Für das 5. Fachsemester sieht der Studienverlaufsplan des B.A.-Studiengangs Ethnologie ein Studienprojekt bzw. ein Studium an einer ausländischen Universität vor. Es muss entweder das Studienprojekt oder das Ethnologische Studium an einer ausländischen Universität absolviert werden.

Studienprojekt / Praktikum

Es ist selbständig ein Studienprojekt (z.B. empirische Studie, Feldforschung, Museums- bzw. Ausstellungsprojekt, Projekt/Praktikum in einer Einrichtung, die in einem für die Ethnologie relevanten Bereich tätig ist, Archivarbeit) zu entwickeln und in Absprache mit den zuständigen Lehrenden zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Die Anerkennung des Studienprojektes setzt voraus, dass es von der zuständigen Fachvertreterin bzw. dem zuständigen Fachvertreter vorab genehmigt wurde und die bzw. der Studierende einen wissenschaftlichen Projektbericht in schriftlicher Form vorlegt. Es ist auch eine Kombination aus Praktikum und Feldforschung möglich. Für alle B.A.-Studierenden wird im 4. Fachsemester ein Mentorium zur Vorbereitung des Studienprojekts/ des Auslandsstudiums angeboten. Berichte früherer Studienprojekte können im Sekretariat des Instituts und z.T. auf der Homepage unter „Publikationen“ eingesehen werden.

Ethnologisches Studium an einer ausländischen Universität

Es ist ein einsemestriges ethnologisches Studium an einer ausländischen Universität (innerhalb oder außerhalb Europas) zu absolvieren; in begründeten Fällen kann das Studium auch an einer deutschen Universität absolviert werden. Die Wahl der Universität und die Gestaltung des Studiums sind in Absprache mit den zuständigen Lehrenden zu planen. Die Anerkennung des ethnologischen Studiums an einer ausländischen Universität setzt voraus, dass dieses von der zuständigen Fachvertreterin bzw. dem zuständigen Fachvertreter vorab genehmigt wurde und die bzw. der Studierende erfolgreich an Lehrveranstaltungen der anderen Universität teilgenommen hat sowie einen wissenschaftlichen Bericht in schriftlicher Form über das absolvierte Studiensemester vorlegt.

Wie funktioniert das Studienprojekt im Ausland im M. A. Studium?

Forschungsorientiertes Studienprojekt (vgl. M 6 – Forschungsqualifizierende Praxis II)

Es ist in Absprache mit dem zuständigen Fachvertreter bzw. der zuständigen Fachvertreterin ein Studienprojekt zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Die Anerkennung des Studienprojektes setzt voraus, dass es von dem zuständigen Fachvertreter bzw. der zuständigen Fachvertreterin vorab genehmigt wurde und die bzw. der Studierende einen wissenschaftlichen Projektbericht in schriftlicher Form vorlegt.
Das Studienprojekt basiert auf einer selbständigen empirischen Studie; es wird zumeist im Ausland durchgeführt, in begründeten Fällen kann es aber auch im Inland realisiert werden.

Wie soll man Hausarbeiten gestalten?

Richtlinien zur Orientierung für Referate (Thesenpapier, Dauer etc.) und Hausarbeiten (Länge, Formatierung, Literaturverzeichnis) können auf der Homepage des Instituts unter Service als PDF heruntergeladen werden. Die genauen Bestimmungen sollten trotzdem mit dem verantwortlichen Dozenten/ der verantwortlichen Dozentin besprochen werden.

Eine Leitlinie zur geschlechtersensiblen Sprache der Uni Freiburg finden Sie hier.

Programme zur Literaturverwaltung können zum Teil kostenlos als Open Source Software (Zotero), oder mit Campuslizenz (siehe RZ) genutzt werden:

Zotero: www.zotero.org

Citavi: www.citavi.com

Die UB bietet regelmäßig Citavi Einführungskurse an. 

Wo finde ich Informationen und Termine von Lehrveranstaltungen?

Alle Informationen zu Lehrveranstaltungen wie Vorbesprechungstermine, Leistungsanforderungen, inhaltliche Beschreibung etc. finden Sie unter: Studium -> Lehrveranstaltungen.

Gibt es in den Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht?

Ob für eine Lehrveranstaltung Anwesenheitspflicht besteht, entscheidet der/die Dozent/in.

Siehe auch: Was sind ECTS, Punkt 3.2.

Angaben zu Leistungsanforderungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie in den Beschreibungen der Lehrveranstaltungen.

Prüfungsordungen

Wie viele ECTS muss ich insgesamt im B.A. Studium erwerben?

Im sechssemestrigen B.A.-Studium sind insgesamt 180 ECTS-Punkte zu erwerben.

Für Studierende ab WS 2011/12:

  • im Hauptfach: 120 ECTS-Punkte
  • im Nebenfach: zwischen 30 und 40 ECTS-Punkte
    (siehe jeweilige Bestimmungen für die Nebenfächer in der B.A.-Prüfungsordnung)
  • im Ergänzungsbereich: zwischen 20 und 30 ECTS-Punkten, davon mindestens 8 ECTS-Punkte aus dem Bereich Berufsfeldorientierte Kompetenzen/BOK

In Nebenfach und Ergänzungsbereich sind insgesamt 60 ECTS-Punkte zu erwerben. Weitere Informationen: http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor

Neben den Angeboten des ZfS gibt es für Studierende der Ethnologie die Möglichkeit, Sprachkurse als Leistungen im Ergänzungs- /BOK-Bereich anrechnen zu lassen. Die angebotenen Sprachkurse werden auf der Homepage des Instituts bekannt gegeben.

Für Studierende, die vor dem WS 2011/12 begonnen haben:

  • im Hauptfach: 120 ECTS-Punkte
  • im Nebenfach: zwischen 30 und 40 ECTS-Punkte siehe jeweilige Bestimmungen für die Nebenfächer in der B.A.-Prüfungsordnung)
  • Zwischen 20 und 30 ECTS-Punkte im BOK-Bereich Im Nebenfach und BOK-Bereich sind insgesamt 60 ECTS-Punkte zu erwerben.

Weitere Informationen: http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor/bachelor

Neben den Angeboten des ZfS gibt es für Studierende der Ethnologie die Möglichkeit, Sprachkurse als Leistungen im Ergänzungs- /BOK-Bereich anrechnen zu lassen. Die angebotenen Sprachkurse werden auf der Homepage des Instituts bekannt gegeben.

Was mache ich, wenn ich bei einer Prüfung krank bin? An wen muss ich die Krankmeldung schicken?

Sollten Sie einen Prüfungstermin wegen Krankheit nicht wahrnehmen können, müssen Sie ohne Ausnahme ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt der Gemeinsamen Kommission vorlegen. Es reicht nicht aus, sich mit dem/der verantwortlichen Lehrenden in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen und finden Sie hier.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung im B. A. Studium nicht bestehe?

Studierende ab WS 2011/12:

§ 15 Wiederholung studienbegleitender Prüfungsleistungen

(1) Studienbegleitende Prüfungsleistungen, die mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist nur in dem in Absatz 5 genannten Fall möglich. Der Prüfungsausschuss legt fest, ob für Wiederholungsprüfungen eine erneute Anmeldung erforderlich ist oder ob die Prüfungsanmeldungen gemäß § 12 Absatz 1 zugleich als bedingte Anmeldung zu den entsprechenden Wiederholungsprüfungen gelten.

(2) Die Wiederholungsprüfung ist in der Regel in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester, spätestens jedoch in dem darauffolgenden Semester abzulegen und findet in der Regel im Rahmen der für diese Prüfung vorgesehenen regulären Prüfungstermine statt. Zwischen der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der nicht bestandenen studienbegleitenden Prüfung und der Wiederholungsprüfung muss in der Regel mindestens ein Monat liegen.

(3) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters absolviert und ist das Bestehen der Wiederholungsprüfung Bedingung für die Zulassung zu einer studienbegleitenden Prüfung des folgenden Semesters oder für den Besuch einer Lehrveranstaltung des folgenden Semesters, ist dem/der Studierenden auf Antrag Gelegenheit zu geben, die Wiederholungsprüfung so rechtzeitig abzulegen, dass er/sie bei Bestehen der Wiederholungsprüfung zu der Prüfung des folgenden Semesters zugelassen werden beziehungsweise die Lehrveranstaltung besuchen kann.

(4) Werden studienbegleitende Prüfungen, die nicht Bestandteil der Orientierungsprüfung sind, außer-halb der regulären Prüfungstermine wiederholt, kann in begründeten Fällen die Art der Prüfungsleistung von der in den fachspezifischen Bestimmungen in Anlage B dieser Prüfungsordnung festgelegten Prü-fungsart abweichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die fachlichen Anforderungen der Prüfungsleistung gewahrt werden. Die Art der in der Wiederholungsprüfung zu erbringenden Prüfungsleistung wird dem/der Studierenden in diesem Fall spätestens mit Bekanntgabe des Wiederholungstermins mitgeteilt.

(5) Im Hauptfach können zwei Prüfungsleistungen und im Nebenfach eine Prüfungsleistung höchstens zweimal wiederholt werden. Hiervon ausgenommen ist jeweils die für die Orientierungsprüfung erforderliche Prüfungsleistung. Die zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung setzt in der Regel eine erneute Teilnahme an der zugehörigen Lehrveranstaltung voraus. Absatz 2 gilt entsprechend.

(6) Wird die Frist für die Ablegung einer Wiederholungsprüfung versäumt, so erlöschen der Prüfungsanspruch und die Zulassung für das betreffende Fach im Studiengang Bachelor of Arts, es sei denn, der/die Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten oder er/sie hat von der Möglichkeit, die Prüfungsleis-tung ein zweites Mal zu wiederholen (Absatz 5), noch keinen Gebrauch gemacht.

(7) Die Wiederholung bestandener studienbegleitender Prüfungen ist nicht zulässig. Siehe dazu hier: Allgemeine Bestimmungen

Studierende ab WS 2009/10:

§ 29 Wiederholung studienbegleitender Prüfungen

(1) Studienbegleitende Prüfungen, die mit nicht ausreichend (5,0) bewertet wurden oder als nicht bestanden gelten, können einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist nur in dem in Absatz 6 genannten Fall möglich. Der Prüfungsausschuss legt fest, ob für Wiederho-lungsprüfungen eine erneute Anmeldung erforderlich ist oder ob die Prüfungsanmeldungen gemäß § 19 Abs. 1 zugleich als bedingte Anmeldung zu den entsprechenden Wiederholungs-prüfungen gelten.

(2) Die Wiederholungsprüfung ist - unter Beachtung der in § 9 und 13 genannten Orientierungs- und Zwischenprüfungsfristen - in der Regel in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester, spätestens jedoch in dem darauf folgenden Semester abzulegen und findet in der Regel im Rahmen der für diese Prüfung vorgesehenen regulären Prüfungstermine statt. Bei Versäumnis der Wiederholungsfrist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die bzw. der Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten.

(3) Wurde die nicht bestandene Prüfung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters erbracht und ist das Bestehen der Wiederholungsprüfung Bedingung für die Zulassung zu einer studienbegleitenden Prüfung des folgenden Semesters oder für den Besuch einer Lehrveranstaltung des folgenden Semesters, ist der bzw. dem Studierenden auf Antrag Gelegenheit zu geben, die Wiederholungsprüfung so rechtzeitig abzulegen, dass er bzw. sie zu dieser Prüfung zugelassen werden kann bzw. die Lehrveranstaltung besuchen kann.

(4) Zwischen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der Erstprüfung und der Wiederholungsprü-fung müssen in der Regel mindestens vier Wochen liegen.

(5) Bei einer Wiederholungsprüfung, die nicht im Rahmen der Prüfungstermine des auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semesters abgelegt wird, kann die Art der zu erbringenden Prüfungsleistung von der in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten Prüfungsart abweichen, sofern die fachspezifischen Gegebenheiten dies erfordern. Art und Umfang der in der Wiederholungsprüfung zu erbringenden Prüfungsleistung/en sind der bzw. dem Studierenden in diesem Fall spätestens bei der Vereinbarung des Wiederholungstermins mitzuteilen.

(6) Eine zweite Wiederholung einer nicht bestandenen studienbegleitenden Prüfung ist in jedem Studienfach nur einmal möglich; eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Die zweite Wie-derholung einer Modulteilprüfung setzt in der Regel eine erneute Teilnahme an der zugehöri-gen Lehrveranstaltung voraus. Absatz 2 gilt entsprechend.

(7) Die Wiederholung einer bestandenen studienbegleitenden Prüfung ist nicht zulässig. Siehe dazu hier: S. Allgemeine Bestimmungen

Weitere Informationen zur Wiederholung von Prüfungen auf der Homepage der GeKo: http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor

Was sind Orientierungsprüfung und B.A.-Prüfung?

Studierende ab WS 2011/12

§ 16 Orientierungsprüfung

(1) Die Orientierungsprüfung wird im Haupt- und im Nebenfach studienbegleitend durchgeführt. Die für die Orientierungsprüfung erforderliche studienbegleitende Prüfungsleistung ergibt sich für jedes Fach aus den fachspezifischen Bestimmungen in Anlage B dieser Prüfungsordnung.

(2) Die Orientierungsprüfung ist bis zum Ende des zweiten Fachsemesters abzulegen. Wurde die für die Orientierungsprüfung erforderliche studienbegleitende Prüfung nicht bestanden, kann sie einmal im darauf folgenden Semester wiederholt werden. Wird diese Prüfungsleistung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch für das betreffende Fach, es sei denn, der/die Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des/der Studierenden. Siehe dazu hier: www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor/bachelor2011/allgbest.pdf

§ 3 Orientierungsprüfung

Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in der Einführung in die Ethnologie die schriftliche Modulteilprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Die Bachelorprüfung ergibt sich aus Studienbegleitenden Prüfungen und der Bachelorarbeit. Weitere Infos: Siehe Allgemeine Bestimmungen und Prüfungsordnung Siehe dazu hier: www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor/bachelor2011/allgbest.pdf

Studierende, die vor WS 2011/12 mit dem Studium begonnen haben

Informationen unter Allgemeine Bestimmungen und Prüfungsordnung auf der Seite der GeKo

Wie setzt sich die Abschlussnote des B. A. zusammen?

Die Abschlussnote setzt sich aus den Noten der studienbegleitenden Prüfungen und der Note der B.A.-Abschlussarbeit zusammen. Details zur Berechnung und zur Gewichtung einzelner Noten findet man in den Prüfungsordnungen auf den Seiten der GEKO: http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/bachelor

Weiterführende FAQ zum Masterstudiengang 'Ethnologie'

Wie viele ECTS muss ich insgesamt im M.A. Studium erwerben?

Im Masterstudiengang Ethnologie sind insgesamt
120 ECTS-Punkte zu erwerben.
Weitere Informationen können Sie der Prüfungsordnung entnehmen die Sie hier finden.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung im M. A. Studium nicht bestehe?

§ 17 Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungsleistungen
(3)
Ist eine studienbegleitende Prüfungsleistung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, erteilt der Prüfungsausschuss dem/der Studierenden hierüber einen schriftlichen Bescheid, der auch darüber Auskunft gibt, ob  und  gegebenenfalls innerhalb  welcher  Frist  die  Prüfung wiederholt  werden  kann  und  ob  der/die  Studierende  sich  für  die  Wiederholungsprüfung  anmelden muss. Der Bescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

(4) Eine schriftliche Prüfungsleistung, die von nur einem Prüfer/einer Prüferin zu bewerten ist, ist von einem/einer zweiten vom Prüfungsausschuss bestimmten Prüfer/Prüferin zu bewerten, wenn der/die erste Prüfer/Prüferin sie mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet hat und diese Bewertung das endgültige Nichtbestehen der Masterprüfung  zur  Folge  hätte.  Die Note ergibt sich in diesem Fall als das arithmetische Mittel der beiden Einzelbewertungen. Für mehr Infos sehen Sie bitte hier nach.

Wie setzt sich die Abschlussnote des M.A. zusammen?

Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus der gemeinsamen Note für die Masterarbeit (25 ECTS-Punkte) und der mündlichen Masterprüfung (5 ECTS-Punkte) sowie der gemeinsamen Note für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen gebildet. Details zur Berechnung und zur Gewichtung einzelner Noten findet man in den Prüfungsordnungen auf den Seiten der GEKO:
http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/master/pruefungsordnungen/ethnologie

oder
http://www.geko.uni-freiburg.de/studiengaenge/master/pruefungsordnungen/allgbest.pdf
 

Weitere Fragen

Ihr habt noch Fragen, die hier nicht beantwortet werden?

Solltet ihr noch Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, schreibt eine eMail an hiwi@ethno.uni-freiburg.de oder wendet euch an die entsprechenden MitarbeiterInnen des Instituts.

Haftungsausschluss:

Die FAQ dienen lediglich der Information. Für rechtsverbindliche Auskunft besuchen Sie bitte die Homepage des Prüfungsamtes.

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